
Zur diesjährigen Mitgliederversammlung laden wir alle Mitglieder des Regionalbauernverbandes
Kurhessen e.V.
am Donnerstag, den 30.03.2023,
um 19.00 Uhr in das „Hotel am Stadtpark“/Bürgerhaus in Borken
Europa-Platz 3, 34582 Borken
recht herzlich ein.
Kurhessen e.V.
am Donnerstag, den 30.03.2023,
um 19.00 Uhr in das „Hotel am Stadtpark“/Bürgerhaus in Borken
Europa-Platz 3, 34582 Borken
recht herzlich ein.

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e. V. lädt alle Mitglieder des Verbandes ein zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. März 2023 um 19:00 Uhr in Antrifttal.

120 landwirtschaftliche Berufs- und Technikerschüler aus den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel und Schwalm-Eder trafen sich am 14. Februar zum gemeinsamen Berufswettbewerb in Fritzlar.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.

Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.

Landwirtschaftliche Rentenbank:
NÄCHSTES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN FINDET IM JANUAR STATT
In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.
Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.
NÄCHSTES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN FINDET IM JANUAR STATT
In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.
Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.