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Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!

Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
DBV ruft zur Beteiligung an Online-Umfrage zum Wasserdialog auf

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine öffentliche Online-Beteiligung für die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie gestartet, die bis 10. Februar 2021 läuft.
Einführung einer Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft

Seit dem 01. Februar ist die Antragstellung für das neue Landesprogramm „Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft“ über das Agrarportal Hessen (www.agrarportal-hessen.de) möglich, das neben investiven Bestandteilen auch die Beratung, Vernetzung, Schulung, etc. beinhaltet. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden
Um Förderanträge und diverse Betriebsprämien zu zentralisieren, ist zu Beginn des Antragsjahres 2021 die neue Online-Plattform Agrarportal Hessen der WI-Bank gestartet. Neben den althergebrachten Flächenanträgen (ehemals HELENA) besteht nun auch die Möglichkeit, hier auch Anträge für Landes-Förderprogramme zu stellen

Neue Düngeverordnung

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 09 Feb 2021
Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!

Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Bisherige Nachtfröste, die eine bodenschonende Düngung im Februar und März ermöglichten sind demnach nicht mehr erlaubt(!) Insbesondere auf schweren Böden ist aufgrund des Bodenschutzes nun eine zeitige Düngung der pflanzenbaulich erforderlichen Stickstoffmengen zu Vegetationsbeginn nicht mehr möglich.
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