Schlepper Flashmob am 18.12.2019 in Grebenstein
Aufruf des Bewegung „Land schafft Verbindung“ (LSV) zum Schlepper Flashmob am 18.12.2019
Trotz der umfänglichen Demonstrationen der letzten Wochen und Monate seitens der LSV und den damit verbundenen Forderungen des Berufsstandes hält die Bundesregierung an Ihren Änderungsvorschlägen zur Düngeverordnung weiter fest und drückt bei der Umsetzung aufs Tempo.
Vor diesem Hintergrund rief die Bewegung nun nach Bonn, Berlin und Wiesbaden noch vor Weihnachten zum einem
Schlepper-FlashMob am 18.12.2019 im Zeitfenster von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr auf.
Über den Flashmob berichtet auch die HNA Hofgeismar:
Zum Hintergrund:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei der von der EU-Kommission geforderten Anpassung der Düngeverordnung weiter aufs Tempo. Dem Vernehmen nach soll vor Weihnachten bereits die Ressortabstimmung über einen Änderungsentwurf eingeleitet werden. Ein Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Düngeverordnung liegt dementsprechend vor. Parallel dazu sollen die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden angefordert werden. Der DBV wird in Abstimmung mit seinen Landes-, Kreis- und Regionalverbänden entsprechende Stellungnahmen einreichen.
Spätestens im Februar soll dann die verschärfte Düngeverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend ist der Bundesrat am Zug. Nach dem derzeitigen Zeitplan könnte die Novelle Anfang April von der Länderkammer beschlossen werden. Dies wird aber nur zu erreichen sein, wenn die Länder einer Verkürzung von Beratungsfristen zustimmen und aus ihren Reihen keine grundlegenden Änderungswünsche kommen, die den bereits nach Brüssel übermittelten Kompromissvorschlag wieder in Frage stellen und das dreimonatige Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in die Länge ziehen.
Spätestens im Februar soll dann die verschärfte Düngeverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend ist der Bundesrat am Zug. Nach dem derzeitigen Zeitplan könnte die Novelle Anfang April von der Länderkammer beschlossen werden. Dies wird aber nur zu erreichen sein, wenn die Länder einer Verkürzung von Beratungsfristen zustimmen und aus ihren Reihen keine grundlegenden Änderungswünsche kommen, die den bereits nach Brüssel übermittelten Kompromissvorschlag wieder in Frage stellen und das dreimonatige Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in die Länge ziehen.