Genehmigungsverfahren für überbreite Maschinen
Änderung der Zuständigkeit zu Hessen Mobil
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
RBV | 06 Apr 2023