Direkt zum Seiteninhalt

Start der HALM 2 Zuwendungsantragstellung

Logout
Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Menü überspringen
Menü überspringen

Start der HALM 2 Zuwendungsantragstellung

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Agrarantrag · Freitag 31 Jul 2026 · Lesezeit 2 Minuten
Tags: HALM
Start der HALM 2 Zuwendungsantragstellung
Fachbereich Landwirtschaft informiert

Die Fachbereiche 83 Landwirtschaft des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel informierten in dieser Woche, dass die Antragstellung HALM2 im Agrarportal Hessen (Agrarportal Hessen) über die Kachel „HALM 2“ gestartet ist. Antragssteller können dort online bis zum 01.10.2026 neu in die verschiedenen Maßnahmen einsteigen oder bereits bestehende Verpflichtungen mit neuen Flächen erweitern.

Wichtige allgemeine Hinweise zur Antragstellung:
Wenn Sie eine bereits laufende HALM 2 Verpflichtung in den vergangenen Jahren abgeschlossen haben und sich bei Ihnen nichts geändert hat, müssen Sie frühestens im nächsten Jahr (2027) einen neuen Antrag stellen.

Was tun, wenn HALM Flächen nicht mehr im Betrieb bewirtschaftet werden oder der Betrieb übergeben wurde?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Diese senden Ihnen dann per Email oder postalisch s.g. Verringerungs- oder Übertragungsanträge zu – diese Änderungsanträge sind nicht im Agrarportal möglich.

Eine schnelle Übersicht über die aktuellen HALM 2 Maßnahmen finden Sie im Dokument „Das Wichtigste Im Überblick 2025 - neue HALM 2-Richtlinien (Stand 05.06.2025)“. Die ungekürzte & aktuellste Richtlinie finden Sie hier.

Gefahr von Doppelförderung beachten!
Nicht förderfähig für HALM 2 sind Flächen, auf denen die spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen anderweitig rechtlich vorgeschrieben sind (gemäß HALM 2 RL; Abschnitt I Kapitel 5.). Dies kann zum Beispiel aus Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen entstehen, aber auch, wenn Teile der jeweiligen Zuwendungsvoraussetzung in einem privatrechtlichen Pachtvertrag festgeschrieben wurden.

Bitte beachten Sie:
Ab diesem Jahr wird es keine Antragstellung für das Förderverfahren HALM 2 E.2 „Erhaltung von Streuobstbeständen“ geben, da diese Förderung nun über die neue hessische Streuobstrichtlinie abgedeckt wird; weitere Infos finden Sie hier.

Bei Rückfragen und Unterstützung bei der Antragsstellung wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen oder an den für Ihren Landkreis zuständigen Fachbereich.


Zurück zum Seiteninhalt