Insektenschutzpaket verabschiedet

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Insektenschutzpaket verabschiedet

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Insektenschutz · Donnerstag 01 Jul 2021
Tags: InsektenschutzBienen
„Insektenschutzpaket“ verabschiedet

Der DBV hat seine unverändert kritische Haltung zu dem Insektenschutzpaket bereits öffentlich bekräftigt. Die Pressemitteilung ist nachfolgend angefügt.
In Hessen wird es darauf ankommen über den eingerichteten Runden Tisch mit Beteiligung des HBVs weitergehende Auflagen für den Pflanzenschutzeinsatz in Schutzgebieten zu verhindern und auf die Umsetzung des geplanten Erschwernisausgleichs zu drängen.
Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 25.06.2021 zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets in Bundestag und Bundesrat

Länder müssen kooperativen Vereinbarungen zum Insektenschutz Vorrang geben

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, übt anlässlich der Verabschiedung des Insektenschutzpakets im Deutschen Bundestag und Bundesrat deutliche Kritik: „Mit diesem verfehlten Insektenschutzpaket drohen den Landwirten jetzt pauschale Pflanzenschutzverbote. Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung war von Beginn an falsch ausgerichtet, da wesentliche Gefährdungsursachen für Insekten ausgeklammert wurden, hauptsächlich auf Auflagen und Ordnungsrecht und einseitig auf Verbote von Pflanzenschutzmitteln gesetzt wurde.“ Damit werde Landwirtschaft in Schutzgebieten in Frage gestellt. „Dies ist ein massiver Vertrauensverlust und eine schwere Hypothek für den kooperativen Naturschutz“, so Bauernpräsident Rukwied.
Die Länder müssten jetzt einerseits gemeinsam mit der Landwirtschaft kooperative Vereinbarungen zum Insektenschutz in Schutzgebieten treffen, um den betroffenen Betrieben eine Perspektive für ihre Produktion von heimischen Nahrungs- und Futtermitteln zu erhalten. Andererseits seien die Länder gefordert, den finanziellen Erschwernisausgleich in allen nationalen und europäischen Schutzgebieten vorzusehen, wenn zum Schutz von Insekten die Bewirtschaftung eingeschränkt werde. Immerhin habe der massive Einsatz der Agrarpolitiker der Unionsfraktion im Rahmen der Beratungen zum Bundesnaturschutzgesetz dafür gesorgt, dass die bestehenden Möglichkeiten zum Ausgleich für betroffene Landwirte deutlich ausgeweitet wurden. Andererseits habe es bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung massive Vorbehalte gegen verbindliche Regelungen zur Kooperation, zum Erschwernisausgleich und für kooperative Länderregelungen gegeben.
Der geplante neue Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz für einen Erschwernisausgleich für die Auflagen im Pflanzenschutzrecht könne zwar in Teilen helfen, stelle aber keinen Anspruch dar, klammere Naturschutzgebiete aus und könne ohnehin nicht über den grundsätzlichen Konstruktionsfehler des Insektenschutzpaketes hinwegtäuschen. „Wir müssen feststellen, dass die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett nicht vollständig umgesetzt wurde“, so Joachim Rukwied.


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