Gemeinsamer Antrag 2015: Doppelbelegung beantragter Schläge
Im Rahmen der ersten Verwaltungskontrollen wurden bei zahlreichen Betrieben Flächenüberschneidungen/Doppelbelegungen mit anliegenden Antragsstellern festgestellt. In der Folge wurden beide Parteien vom zuständigen Fachbereich bei den jeweiligen Kreisverwaltungen angeschrieben, mit der Bitte die Nutzungsberechtigung der beanstandeten Schläge nachzuweisen bzw. sich zu dem vorliegenden Sachverhalt zu äußern.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, der Aufforderung der zuständigen Kreisausschüsse zeitnah nachzukommen, andernfalls wird für die beanstandeten Flächen (ggf. bei beiden Antragsstellern) keine Förderung gewährt. Zudem ist mit Kürzungen bzw. weiteren Sanktionen zu rechnen.