Zwischenfruchtanbau

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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Zwischenfruchtanbau vor Stoppelweizen

Zwischenfruchtanbau vor Stoppelweizen

Wir möchten Sie auf eine gemeinsame Veranstaltung von

GKB Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung Hessen,
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen,
Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen und
Arbeitskreis Ackerbau

hinweisen.

15.10.2019 09:30 bis 15:00

Beginn im DGH Besse, Friedhofstraße 15, 34295 Edermünde-Besse,

ab 12:45 Uhr Fläche Betrieb K. Freudenstein, Metze, An der Landstraße L 3218

Zwischenfruchtanbau vor Stoppelweizen
- Potenziale, Restriktionen, Aussaattechni
11/10/2019

Zwischenfruchtanbau (ÖVF)

Zwischenfruchtanbau (ÖVF) seit dem 16.07 möglich
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen


Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
RBV | 5/8/2016
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