Zwischenfruchtanbau (ÖVF)

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Zwischenfruchtanbau (ÖVF)

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Agrarantrag · Freitag 05 Aug 2016
Tags: ÖVFZwischenfruchtanbau
 
Zwischenfruchtanbau (ÖVF) seit dem 16.07 möglich
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen
 

Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
 

Nach derzeitigen Stand dürfen die Flächen im Antragsjahr ausschließlich durch eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen genutzt werden. Ein Mulchen oder Walzen ist zulässig. Der Bewuchs muss bis zum 15. Februar des folgenden Kalenderjahres auf der Fläche verbleiben.
 

Ein Wechsel von im Gemeinsamen Antrag 2016 für Zwischenfruchtanbau angegebenen Flächen ist möglich. Diese sind dem Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung rechtzeitig, spätestens bis 15.09, schriftlich anzuzeigen. Geringfüge Änderungen des ursprünglich angegebenen Anbauumfanges sind zulässig, solange die Greeningverpflichtung von 5 %-ÖVF nicht unterschritten wird.

in diesem Jahr für die Änderungsanzeige von Feldschlägen mit Zwischenfruchtanbau, welche im GA 2016 als ÖVF beantragt worden sind, zwingend das offizielle Formular "Antrag auf Modifikation für im Umweltinteresse angegebenen Flächen" zu verwenden. Formlose Änderungsanzeigen wie in den letzten Jahren üblich werden nicht mehr anerkannt.

Das offizielle Antragsformular können Sie hier herunterladen...
 

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.



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