Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2018
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Für die Beantragung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselantrag) haben sich in diesem Jahr Änderungen ergeben.
Agrardieselantrag stellen - Antragsfrist endet am 1. Oktober 2018
(HBV) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2017 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Denn die Abgabefrist endet am 30. September 2018. Da dieses Datum auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist am Montag, dem 1. Oktober 2018, aus.
Agrardieselsteuerentlastung *** Vereinfachungen angekündigt ***
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission müssen Landwirte im Rahmen des Agrardieselsteuerantragsverfahrens seit Beginn dieses Jahres zusätzliche Formulare ausfüllen. „Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Trotz eines Merkblattes und entsprechenden Hinweisen ist das Ausfüllen dieser Vorlage sehr kompliziert“.
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Den Agrardieselantrag 2016 erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder über die Internetseite des Hauptzollamtes zum Download. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen und an das Zollamt senden, oder ihn ausdrucken und per Post einsenden.
Zoll ändert Erstattungspraxis – Online-Anträge werden vorgezogen
Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen
Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.