Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen
Nicht vergessen(!)
Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen dem RP Kassel bis zum 31. März melden
Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern/Staaten im Jahr 2020 aufgenommen haben, müssen eine entsprechende Meldung bis zum 31. März beim RP Kassel machen. Diese Meldung ist sowohl per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Bitte überprüfen Sie vor Abgabe die gemeldeten Mengen sorgfältig auf Plausibilität. Eine Rücksprache mit den Lieferanten oder Abgebern ist bei Unklarheiten empfehlenswert. Sollten Sie bereits einen Brief von einer Landwirtschaftskammer erhalten haben (z.B. LWK NRW), ist dennoch eine entsprechende Importmeldung beim RP Kassel notwendig.