Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten

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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 12 Feb 2021
Tags: TierschutzNutztierhaltung
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten

Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt sie 1 Tag später, also am 09.02.2021 in Kraft. Damit beginnen auch die Zeiträume der Übergangsfristen. Wie bereits im Jahresrundschreiben im Dezember 2020 berichtet, beinhaltet die Novellierung vor allem Änderungen in der Haltung von Sauen und Kälbern.

Zur Erinnerung: Zukünftig muss Kälbern bis sechs Monaten ein trockener und weicher oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen. Dies gilt grundsätzlich für Neubauten ab sofort und bei Altbauten mit einer Übergangsfrist von drei Jahre, also bis zum 09.02.2024.

Nach der Neuregelung dürfen Sauen im Abferkelbereich nur noch maximal fünf Tage im Zeitpunkt um die Geburt im Kastenstand sowie maximal acht Tage im Deckzentrum gehalten werden. Kastenstände müssen mindestens 220 cm lang und zwischen 65 und 85 cm breit sein. In Bewegungsbuchten von mindestens 6,5 m2 sollen sich Muttersauen mit ihren Ferkeln frei bewegen können. Die Übergangszeit beträgt hier 15 Jahre; im Deckzentrum wird der Kastenstand ab 2029 nicht mehr zugelassen.
Quellen:


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