Superabgabe zulässig
Superabgabe zulässig -
Finanzgericht Hamburg weist Klage in Musterverfahren ab
Das Finanzgericht Hamburg hat in seiner Sitzung vom 30.09.2016 die Klage eines Milcherzeugers abgewiesen. Demnach durften Überschussabgaben auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Eine ausführliche Begründungen des Hamburger Urteils erhalten Sie unter: http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/7049956/superabgaben-superabgabe-milch-bauer-bauern-hamburg-gericht-verhandlung/
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