Pflanzenschutz Fortbildungsverpflichtung - Stichtagsprinzip passee
Pflanzenschutz Fortbildungsverpflichtung
-Stichtagsprinzip passee
- „online“ Kurs Pflanzenschutz-Fortbildung
-Stichtagsprinzip passee
- „online“ Kurs Pflanzenschutz-Fortbildung
Wie bereits in unserem letzten Newsletter dargestellt sind Sachkundige nach dem
Pflanzenschutzgesetz dazu verpflichtet, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes an einer anerkannten Fort- Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der erste Fortbildungszeitraum für „Alt“-Sachkundige (Abschluss vor dem 14.02.2012) endet am 31.12.2015. Der zweite Fortbildungszeitraum beginnt für diese Personen am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018, in diesem Fortbildungszeitraum muss die nächste Fortbildung besucht und durch Bescheinigung nachgewiesen werden.
Nach Aussage der zuständigen Behörden ist der Stichtag der letzten Fortbildung dabei nicht mehr maßgeblich, sondern ausschließlich der Fortbildungszeitraum (unabhängig vom Datum der letzten Teilnahmebescheinigung).
Beispiel: Beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Dezember 2015 (für den Fortbildungszeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2015) und dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Januar 2016 (für den Fortbildungszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018) sind die Fortbildungsverpflichtungen für beide Zeiträume (= 6 Jahre) erfüllt.
Weitere Informationen und Termine von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier...
Zudem bietet der Deutsche Bauernverlag GmbH einen „online“-Kurs zum Erwerb der Pflanzenschutzfortbildungsbescheinigung an. Die Anmeldung finden sie unter folgendem Link http://www.landakademie.de. Der Kurs ist von der zuständigen Stelle, dem Pflanzenschutzdienst Hessen, anerkannt.