Pflanzenschutz Fortbildungsverpflichtung - Stichtagsprinzip passee

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Pflanzenschutz Fortbildungsverpflichtung - Stichtagsprinzip passee

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Sachkunde · Freitag 20 Nov 2015
Tags: Pflanzenschutz
Pflanzenschutz  Fortbildungsverpflichtung
-Stichtagsprinzip passee
- „online“ Kurs  Pflanzenschutz-Fortbildung

Wie bereits in unserem letzten Newsletter dargestellt sind  Sachkundige nach dem
Pflanzenschutzgesetz dazu verpflichtet, innerhalb eines  Dreijahreszeitraumes an einer anerkannten Fort- Weiterbildungsmaßnahme  teilzunehmen. Der erste Fortbildungszeitraum für „Alt“-Sachkundige (Abschluss  vor dem 14.02.2012) endet am 31.12.2015. Der zweite Fortbildungszeitraum beginnt  für diese Personen am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018, in diesem  Fortbildungszeitraum muss die nächste Fortbildung besucht und durch  Bescheinigung nachgewiesen werden.

Nach Aussage der zuständigen Behörden ist  der Stichtag der letzten Fortbildung dabei nicht mehr  maßgeblich, sondern ausschließlich der Fortbildungszeitraum (unabhängig vom  Datum der letzten Teilnahmebescheinigung).

Beispiel: Beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung  im Dezember 2015 (für den Fortbildungszeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2015) und dem  Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Januar 2016 (für den  Fortbildungszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018) sind die  Fortbildungsverpflichtungen für beide Zeiträume (= 6 Jahre) erfüllt.

Weitere  Informationen und Termine von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen finden Sie  hier...

Zudem bietet der Deutsche Bauernverlag GmbH einen „online“-Kurs  zum Erwerb der Pflanzenschutzfortbildungsbescheinigung an. Die Anmeldung finden  sie unter folgendem Link http://www.landakademie.de. Der Kurs ist  von der zuständigen Stelle, dem Pflanzenschutzdienst Hessen,  anerkannt.


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