Pflanzenschutz: Erster Fortbildungszeitraumes für „Alt-Sachkundige“ endet am 31. Dezember 2015

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Pflanzenschutz: Erster Fortbildungszeitraumes für „Alt-Sachkundige“ endet am 31. Dezember 2015

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Sachkunde · Freitag 06 Nov 2015
Tags: SachkundePflanzenschutz

Pflanzenschutz: Erster Fortbildungszeitraumes für „Alt-Sachkundige“ endet am 31. Dezember 2015

Zusätzlich zu dem neuen Sachkundenachweis wurde auf Grundlage des derzeit gültigen Pflanzenschutzgesetzes eine wiederkehrende, dreijährige Fort- und Weiterbildungspflicht für Sachkundige im Pflanzenschutz eingeführt.
Für die erstmalige Fortbildung gelten folgende Zeiträume:

  • für alle Sachkundigen, die vor dem 14.02.2012 bereits sachkundig waren, beginnt die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung am 01.01.2013 und endet zum 31.12.2015

  • für alle, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder werden, beginnt die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung ab dem Tag der Erlangung der Sachkunde


Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird.

Kurzfristig werden seitens des LLH folgende Termine in unserer Region angeboten:

17.11.2015 ab 17.00 Uhr Wolfhagen, Gasthaus „Chattenturm“
18.11.2015 ab 10.00 Uhr Fritzlar, Soldatenheim - Haus an der Eder

Zur Vorbereitung der Teilnahmebescheinigungen wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten: 0561/7299333 oder
pflanzenschutzsachkunde@llh.hessen.de
Weitere Informationen und Termine von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen
finden Sie hier...



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