Pflanzenschutz: Erster Fortbildungszeitraumes für „Alt-Sachkundige“ endet am 31. Dezember 2015
Pflanzenschutz: Erster Fortbildungszeitraumes für „Alt-Sachkundige“ endet am 31. Dezember 2015
Zusätzlich zu dem neuen Sachkundenachweis wurde auf Grundlage des derzeit gültigen Pflanzenschutzgesetzes eine wiederkehrende, dreijährige Fort- und Weiterbildungspflicht für Sachkundige im Pflanzenschutz eingeführt.
Für die erstmalige Fortbildung gelten folgende Zeiträume:
für alle Sachkundigen, die vor dem 14.02.2012 bereits sachkundig waren, beginnt die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung am 01.01.2013 und endet zum 31.12.2015
für alle, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder werden, beginnt die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung ab dem Tag der Erlangung der Sachkunde
Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird.
Kurzfristig werden seitens des LLH folgende Termine in unserer Region angeboten:
17.11.2015 ab 17.00 Uhr Wolfhagen, Gasthaus „Chattenturm“
18.11.2015 ab 10.00 Uhr Fritzlar, Soldatenheim - Haus an der Eder
Zur Vorbereitung der Teilnahmebescheinigungen wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten: 0561/7299333 oder pflanzenschutzsachkunde@llh.hessen.de
Weitere Informationen und Termine von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier...