Milchverringerungsbeihilfe
Auszahlungsantragfrist endet am 14.02.2017
Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der 1. Antragsphase (Antragsfrist 21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben, erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017 eingereicht werden und müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist) gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate Okt. bis Dez. 2016 oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der Rohmilch beizulegen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen sowie unsere Ansprechpartner in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.
Zuständige Stellen:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560 Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing Landkreis Kassel
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560 Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing Landkreis Kassel
Landkreis Kassel
Fachbereich Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ansprechpartner: Frau Müller, Herr Wiegartz
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ansprechpartner: Frau Müller, Herr Wiegartz