Milchsonderbeihilfe zur Beibehaltung der Milchanlieferung
Vorbehaltlich des Beschlusses des Bundesrates vom 16.12.2016 können Milcherzeuger, die im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) an Erstankäufer, d.h. eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) angelieferte Menge nicht steigern, eine Beihilfe erhalten. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent (beziehungsweise 0,0036 Euro) pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.
Voraussichtlicher Zeitplan
- 1./2. bis 16. Januar 2017 (24:00 Uhr): Antragsstellung mit Nachweisen bei der BLE
- 1. Februar bis 30. April 2017: Beibehaltungszeitraum
- 1. Februar bis 30. April 2016: Bezugszeitraum
- spätestens bis 28. Februar 2017: Auszahlung der Vorschusszahlung an die Landwirte, falls diese be-antragt wurde
- spätestens bis 14. Juni 2017 (24:00 Uhr): Nachweiserbringung des Antragsstellers bei der BLE
- spätestens bis 29. September 2017: Auszahlung der Beihilfe von der BLE an die Landwirte
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der aktuellen Ausgabe des landwirtschaftlichen Wochenblattes. Sie können sich außerdem ein Infoblatt "2016 FAQ zur Milchsonderbeihilfe" hier herunterladen.