Meldung für die Übertragung von Zahlungsansprüchen bis 13. Juni möglich
ACHTUNG +++ ACHTUNG +++ ACHTUNG
Seit 1. April 2016 ist die Zentrale InVeKos Datenbank (ZID) für die Anzeige und Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) freigeschaltet.
Die Meldung der Übertragung von Zahlungsansprüchen
mit Wirksamkeit für das Prämienjahr 2016
ist bis Montag, 13. Juni möglich.
Lesen Sie dazu auch die Informationen des BMEL (PDF) zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland (Ausgabe 2015).
Unter https://www.zi-daten.de/ können Sie die Übertragung vornehmen bzw. finden Sie weitere Informationen.