Investitions- und Zukunftsprogramm

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Investitions- und Zukunftsprogramm

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Förderungen · Donnerstag 25 Mär 2021

Wie die Landwirtschaftliche Rentenbank kürzlich bekannt gab, wird für die zweite Antragsrunde im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" die Antragsstellung durch ein vorgeschaltetes "Interessenbekundungsverfahren" ergänzt und soll damit zeitlich entzerrt werden.
Nur im Online-Portal registrierte Antragsteller können am Verfahren teilnehmen. Wir empfehlen eine zeitnahe Registrierung im Portal unter foerderportal.rentenbank.de/anmeldung. Alle bisherigen Registrierung aus der ersten Runde bleiben erhalten.
Nach erfolgreicher Registrierung werden die Nutzer per Mail zum "Interessensbekundungsverfahren" eingeladen. Das Verfahren wird nach dem Start über mehrere Tage lang in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, es besteht also kein Zeitdruck!

ACHTUNG: Die Interessensbekundung entspricht keinem Förderantrag!
Im Anschluss an das abgeschlossene Verfahren der Interessenbekundung wird ein Zufallsauswahlverfahren angehängt, mit dem alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine zufällige Reihenfolge gebracht werden. Anhand dieser Reihung werden die ausgewählten Unternehmen/ Unternehmer nach und nach von der LR aufgefordert innerhalb einer Frist den eigentlichen Zuschussantrag zu stellen.

Änderung der Förderbedingungen
Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, wird es zukünftig
keine Förderbeschränkungen für Neugründungen mehr geben. So sollen Maschinengemeinschaften und Betriebszusammenschlüssen der Förderzugang erleichtert werden und damit auch insbesondere neu gegründete GbRs zukünftig gefördert werden können.

Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Mio.
EUR je Zuwendungsempfänger begrenzt (vorher 2 Mio. EUR). Daraus abgeleitet gibt es entsprechende auch eine Halbierung der Fördersumme pro Investition für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion auf 250.000 EUR je Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf künftig eine Fördersumme von 100.000 EUR
pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. Damit sollen Voraussetzung geschaffen werden, dass möglichst viele einzelne Anträge gestellt werden können.

Erweiterung der Positivliste
Die Positivliste wurde vor allem für den Bereich der Sonderkulturen erweitert. So sind Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden sowie kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und maximal 1800 l Behältergröße zukünftig förderfähig.
GPS-Grundausstattung ist zukünftig für Gülltechnik sowie für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung förderfähig. Eine Begrenzung auf bestimmte Technik zur Gülleseparierung entfällt.

Über den genauen Starttermin der Antragsphase informieren wir Sie umgehend nach Bekanntgabe. Derzeit ist vorgesehen, die Antragsstellung zu Anfang April zu ermöglich.


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