Integrierter Pflanzenschutz
Veröffentlicht von RBV in Pflanzenschutz · Freitag 18 Jun 2021
Tags: Pflanzenschutz, CC, CrossCompliance
Tags: Pflanzenschutz, CC, CrossCompliance
Fragebogen zukünftig CC relevant
Im Bundesanzeiger vom 28.04.2021 wurde die Aufnahme der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau in den Anhang des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) bekannt gegeben. Der integrierte Pflanzenschutz (IP) ist laut Pflanzenschutzdienst des RP Gießen definiert als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränkt wird. Das bedeutet, Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur nach "guter fachlicher Praxis" durchgeführt werden.
Zukünftig wird die Umsetzung der Grundsätze des IP laut Pflanzenschztdienst im Rahmen der CrossCompliance-Kontrollen überprüft. Dafür ist die Bearbeitung eines Fragebogens notwendig!
Der einseitige Fragebogen wird zusammen mit der Kontrolleurin bzw. dem Kontrolleur bei einer Pflanzenschutzkontrolle ausgefüllt, sofern dies nicht im Vorfeld bereits durch den Betriebsleiter erfolgt ist. Die Maßnahmen, die auf dem Betrieb zur Anwendung kommen, werden abgehakt. Weitere Maßnahmen können hinzugefügt werden.
Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt auf dem Betrieb und ist mit den übrigen Pflanzenschutzunterlagen und Nachweisen aufzubewahren.
Eine ausführliche Broschüre zu den Leitlinien des IP mit einer Ausfüllhilfe finden Sie hier.