Handhabung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Seit 2014 ist die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, etwa auch in Düngemitteln, EU-rechtlich geregelt. Nach den Terroranschlägen von Paris (2015) und Brüssel (2016) wurden die Regelungen überarbeitet. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Februar 2021. Die Landwirtschaft ist von den Rechtsänderungen direkt betroffen.
Unter anderem ergeben sich daraus folgende Pflichten:
- Meldung von Abhandenkommen und Diebstahl betreffender Stoffe,
- Abgabeverbot an Mitglieder der Allgemeinheit,
- sichere Lagerung.