HALM 2-Anträge bis Dienstag, 4. Oktober 2022
Erneute Erinnerung:
HALM 2-Anträge bis Dienstag, 4. Oktober 2022!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023
Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!
Bitte beachten Sie: Ein zum 4. Oktober 2022 abgegebener HALM-Zuwendungsantrag kann jederzeit und bis vor zur Auszahlungsbeantragung durch den Gemeinsamen Antrag 2023 zurückgezogen werden. Ferner empfiehlt sich nicht, mit der HALM-Antragstellung bis zum letzten Moment zu warten. Es ist mit entsprechend hohen Zugriffszahlen auf das Agrarportal gerade in den letzten Tagen vor Frist zu rechnen. Laut WI-Bank haben bisher nur 50 % der bisherigen HALM-Antragssteller einen Folgeantrag gestellt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der digitalen Antragsstellung. Denken Sie bitte daran, dass am Montag ein Feiertag ist und wir Ihnen daher nur noch am Freitag oder spätestens Dienstag behilflich sein können!