Förderprogramm: Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Veröffentlicht von RBV in Förderungen · Mittwoch 23 Dez 2015
Am 1. Januar 2016 tritt das Förderprogramm "Energieeffizienz
in der Landwirtschaft und im Gartenbau" in Kraft.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätig sind, d.h.
Pflanzenbau, Tierhaltung, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau,
Kulturpilzanbau, Arznei- und Gewürzpflanzenanbau und Hopfenanbau. Das
Bundesprogramm ist unterteilt in die Förderschwerpunkte Investitionsmaßnahmen
(Einzelmaßnahmen, systemische Optimierung, Neubau), Energieberatung und
Wissenstransfer.
Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen muss mindestens 3.000
Euro betragen und ist auf maximal 2,5 Millionen Euro begrenzt. Bei
Einzelmaßnahmen wird der Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen,
z.B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen oder Beleuchtung in Gebäuden
gefördert. Eine vorherige Beratung wird für die Förderung nicht zwingend
vorausgesetzt. Für Einzelmaßnahmen beträgt die Zuwendung 30 % der Kosten. Eine
Ausnahme stellt die Umrüstung auf LED-Beleuchtung dar, die mit 15 % und nur im
Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016 gefördert wird.
Nähere Informationen und Unterlagen zu den förderfähigen Investitionsmaßnahmen erhalten Sie unter www.ble.de/energieeffizienz