EU-Verordnungsentwurf Anwendungsverbot von PSM in sensiblen Gebieten

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EU-Verordnungsentwurf Anwendungsverbot von PSM in sensiblen Gebieten

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Düngeverordnung · Donnerstag 15 Sep 2022
Tags: Pflanzenschutzrecht
Aufruf zur Öffentlichen Konsultation

Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.

Folgende Gebiete wären voraussichtlich von der Verordnung betroffen:
  • Schutzgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie, zu denen auch in größerem Umfang landwirtschaftliche genutzte „Gebiete für die Entnahme von Trinkwasser“ (Grundwasserkörper) zählen
  • sämtliche Vogelschutz- und FFH-Gebiete
  • sämtliche nationale, regionale oder lokale Schutzgebiete, die in das Verzeichnis der nationalen Schutzgebiete gemeldet wurden
  • alle ökologisch empfindlichen Gebiete, die für bedrohte Bestäuber ausgewiesen werden sollen

Der HBV hat sich an die Hessische Landesregierung gewandt, um eine sachgerechte Überarbeitung des Entwurfes und eine Entschärfung der Schutzgebiete zu erreichen.

Aufgrund der massiven Folgen für die landwirtschaftliche Erzeugung in weiten Teilen des Verbandsgebiets bitten wir um zahlreiche Teilnahme an der Öffentlichen Konsultation der EU Kommission, welche die Abgaben individueller Stellungnahmen ermöglicht. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in dieser Stellungnahme ihre betriebliche Betroffenheit darstellen, d. h. wie und mit welcher Fläche Sie in der Bewirtschaftung eingeschränkt sind. Eine rege Teilnahme an der Umfrage erhöht die Chance, das drohende Totalverbot abzuwenden. Teilnahmefrist ist der 19. September 2022. Hier geht es zur Konsultation...

Bitte beachten Sie dazu nachfolgenden Hinweis, um erfolgreich zur Konsultation zu gelangen:
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