EU-Hilfspaket für Milchviehhalter
Erste Antragsfrist ist der 21. Sep. 2016
Zu dem EU-Hilfspaket für die Landwirtschaft, in dem EU-weit 150 Mio. Euro zur Verringerung der Milchmenge vorgesehen sind, liegen nun die finalen Entwürfe der Auszahlungsmodalitäten vor. Bis zur Veröffentlichung und Inkrafttreten der Rechtstexte am 11. Sep. sind Änderungen unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen.
Die wichtigsten Eckpunkte nach derzeitigem Stand:
- Das Antragsverfahren besteht aus zwei Anträgen: Zunächst der Beihilfeantrag, in dem die geplante Reduzierung der Milchmenge angegeben wird und schließlich der Auszahlungsantrag, in dem die tatsächliche Mengenreduzierung nachgewiesen wird.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Milcherzeuger, die Kuhrohmilch bis mindestens Juli 2016 erzeugt und an Erstaufkäufer abgeliefert haben. Eine Tagesanlieferung im Juli ist dabei ausreichend. Direktvermarkter und Milcherzeuger anderer Tierarten sind nicht antragsberechtigt.
- Die Höhe der Beihilfen zum Ausgleich freiwilliger Milchmengenreduzierungen beträgt 14 Ct pro Kilogramm verringerter Milchanlieferungsmenge.
- Ein „Windhundverfahren“ ist nicht vorgesehen. Sollte das Gesamtbudget von 150 Mio. Euro überzeichnet werden, werden die beantragten Reduktionsmengen anteilig gekürzt.
- Grundsätzlich sind vier Antragsphasen, die zum Nachweis der Milchmengenreduzierung herangezogen werden, vorgesehen. In den jeweiligen Vergleichszeiträumen der einzelnen Antragsphase sind die veräußerten Milchmengen bzw. die geplanten Vermarktungsmengen in kg anzugeben. Die Differenz zwischen gelieferter Menge und geplanter Vermarktungsmenge der folgenden Monate ergibt die dem Antrag zu Grunde liegende Reduzierungsmenge.
Die Vergleichszeiträume im Einzelnen:
1. Antragsphase: 10/2015 bis 12/2015 zu 10/2016 bis 12/2016; Antragsfrist 21.09.2016
2. Antragsphase: 11/2015 bis 01/2016 zu 11/2016 bis 01/2017, Antragsfrist 12.10.2016
3. Antragsphase: 12/2015 bis 02/2016 zu 12/2016 bis 02/2017, Antragsfrist 09.11.2016
4. Antragsphase: 01/2016 bis 03/2016 zu 01/2017 bis 03/2017, Antragsfrist 07.12.2016
Vor dem Hintergrund des relativ geringen Gesamtbudgets geht man davon aus, dass bereits in der 1. Antragsphase die vorgesehenen Mittel gänzlich abgerufen werden.
- Maximal werden 50 % der im Vergleichszeitraum (Vorjahr) produzierten Menge gefördert. Im Minimum müssen 1.500 kg Rohmilch reduziert werden.
- In Abhängigkeit von der Differenz zwischen angegebener (beim Beihilfeantrag) und tatsächlicher Mengenreduzierung (nachgewiesen beim Auszahlungsantrag) soll die Beihilfe außerdem gestaffelt werden:
- Differenz größer als 80 % => keine Beihilfezahlung
- Differenz zwischen 50 % und 80 % => 50 % Beihilfehöhe
- Differenz zwischen 50 % und 20 % => 80 % Beihilfehöhe
- Differenz kleiner als 20 % => 100 % Beihilfehöhe
Fristen für die 1. Antragsphase:
21. Sep. 2016, 12.00 Uhr:
Ende der Antragsfrist für den Beihilfeantrag durch die Landwirte
(Nachweise: Milchgeldabrechnung Juli 2016, Milchgeldabrechnung der Vergleichszeiträume)
(Nachweise: Milchgeldabrechnung Juli 2016, Milchgeldabrechnung der Vergleichszeiträume)
30. Sep. 2016:
Rückmeldung an die Landwirte über genehmigte Anträge und Beihilfehöhe
14. Feb. 2017:
Ende der Antragsfrist für den Auszahlungsantrag
31. März 2017:
Auszahlung der Beihilfen an die Landwirte
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Zuständige Stellen:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560 Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560 Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing
Landkreis Kassel
Fachbereich Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ansprechpartner: Frau Müller, Herr Wiegartz
Fachbereich Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ansprechpartner: Frau Müller, Herr Wiegartz
Betriebsaufgabe:
Hierbei ist zu beachten, dass für Juli 2016 eine Milchanlieferung nachzuweisen ist, der Ausstieg also nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist. Betriebe, die nach diesem Zeitpunkt keine Milchanlieferung vornehmen, können eine Reduktion in Höhe von 100 % beantragen, bekommen jedoch für maximal 50 % der Reduktion eine Beihilfe. Antragsteller/-in muss sowohl im Vergleichszeitraum als auch im Juli 2016 Milcherzeuger gewesen sein. Eine Bestätigung des zuvor belieferten Erstkäufers über den Zeitpunkt der Einstellung der Rohmilchlieferung ist dem Antrag auf Auszahlung beizufügen.
Hierbei ist zu beachten, dass für Juli 2016 eine Milchanlieferung nachzuweisen ist, der Ausstieg also nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist. Betriebe, die nach diesem Zeitpunkt keine Milchanlieferung vornehmen, können eine Reduktion in Höhe von 100 % beantragen, bekommen jedoch für maximal 50 % der Reduktion eine Beihilfe. Antragsteller/-in muss sowohl im Vergleichszeitraum als auch im Juli 2016 Milcherzeuger gewesen sein. Eine Bestätigung des zuvor belieferten Erstkäufers über den Zeitpunkt der Einstellung der Rohmilchlieferung ist dem Antrag auf Auszahlung beizufügen.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter
https://www.wibank.de/wibank/milchverringerungsbeihilfe/milchverringerungsbeihilfe/402108
oder bei den Ansprechpartnern in unseren Geschäftsstellen.
Informationen zum EU-Ausschreibungsverfahren aus dem Deutschen Bauernverband
(DBV) Unter www.bauernverband.de/eu-hilfspaket-milch hat der DBV detailliert die bislang bekannten Informationen zum EU-Hilfspaket (Ausschreibungsverfahren mit insgesamt 150 Mio. Euro) zusammengestellt. Unter anderem befindet sich hier ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen, Antworten zu den wichtigsten regelmäßig gestellten Fragen sowie eine Übersicht mit den zuständigen Landesstellen.
Zu beachten ist, dass es noch Änderungen an den Rechtstexten geben kann, auch wenn diese sehr unwahrscheinlich sind. Der von der EU vorgesehene Zeitplan ist äußerst ambitioniert, denn der früheste Beginn zum Einreichen des Beihilfeantrages (abhängig von der Landesstelle) ist der 12. September 2016; schon zum 21. September 2016 wird die erste Antragsfrist für die Landwirte enden. Interessierte Landwirte sollten schon jetzt die nötigen Unterlagen vorbereiten, um Anträge rechtzeitig
stellen zu können. Eine Überzeichnung des Programmes ist bereits für die erste Ausschreibungsrunde wahrscheinlich.
Derzeit befinden sich die bislang bekannt gewordenen Rechtsakte in der internen Abstimmung in der EUKommission.
Der DBV kritisiert an dem Programm, dass die zur Verfügung stehenden Mittel an denjenigen Milcherzeugern vorbeigehen werden, die auch in Zukunft weitermachen wollen und eine Perspektive suchen. Zudem erfolgt die erst Ende März zu erwartende Auszahlung zu spät, um tatsächlich in der jetzigen Krise unterstützend wirken zu können.
Wichtig: In Hessen können Sie sich bereits jetzt an die zuständigen Stellen der Landratsämter wenden und erhalten dort die Antragsunterlagen oder Sie laden diese online auf den Seiten der WI-Bank herunter, dort finden Sie auch weitere Informationen: https://www.wibank.de/wibank/milchverringerungsbeihilfe/milchverringerungsbeihilfe/402108