Erklärung der im GA 2015 als ökologische Vorrangflächen angegebenen Brachflächen

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Erklärung der im GA 2015 als ökologische Vorrangflächen angegebenen Brachflächen

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Agrarantrag · Freitag 09 Okt 2015
Tags: ökologischeVorrangflächen

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass seitens der zuständigen Fachbereiche bei den jeweiligen Landkreisen aktuell all diejenigen angeschrieben werden, welche im Gemeinsamen Antrag 2015 entweder

  • mehr als 10 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen haben oder

  • ökologische Vorrangflächen angegeben haben, obwohl keine Verpflichtung zur Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen besteht (i. d. R. <15 ha Ackerland).


Bei der geforderten Erklärung / Begründung der jeweiligen Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen sind wir Ihnen gerne behilflich und bitten Sie, sich rechtzeitig bei den bekannten Ansprechpartnern in unseren Geschäftsstellen zu melden.



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