Erklärung der im GA 2015 als ökologische Vorrangflächen angegebenen Brachflächen
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass seitens der zuständigen Fachbereiche bei den jeweiligen Landkreisen aktuell all diejenigen angeschrieben werden, welche im Gemeinsamen Antrag 2015 entweder
mehr als 10 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen haben oder
ökologische Vorrangflächen angegeben haben, obwohl keine Verpflichtung zur Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen besteht (i. d. R. <15 ha Ackerland).
Bei der geforderten Erklärung / Begründung der jeweiligen Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen sind wir Ihnen gerne behilflich und bitten Sie, sich rechtzeitig bei den bekannten Ansprechpartnern in unseren Geschäftsstellen zu melden.