Debatte um Hofabgabe: SVLFG bewilligt "vorläufige"Altersrenten

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Debatte um Hofabgabe: SVLFG bewilligt "vorläufige"Altersrenten

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Veröffentlicht von RBV in Sozialversicherung · Freitag 19 Okt 2018
Tags: HofabgabeAltersrente
Debatte um Hofabgabe: SVLFG bewilligt "vorläufige"Altersrenten
 
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bewilligt nun doch rückwirkend und erst einmal vorläufig Altersrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) und hat dazu gestern (18.10.2018) folgende Pressemeldung herausgegeben:
 
SVLFG bewilligt „vorläufige“ Altersrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG)
 
"Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich am 18. Oktober 2018 erneut mit den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Hofabgabeklausel befasst, die im August 2018 veröffentlicht wurden. Da der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, wie er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, kann die SVLFG Rentenanträge nicht abschließend bearbeiten. Notwendig ist eine gesetzliche Neuregelung, die aber noch aussteht. Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages erachten mittlerweile die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar.
 
Daher hat die SVLFG in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), entschieden, zum 1. September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung – vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die Versicherten vermeiden.
 
Die bislang circa 4.000 Anträge werden hierfür nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung erhalten alle, die noch keine Rente nach dem ALG beziehen, die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen. Die nur vorläufig zu zahlenden Leistungen werden bei endgültiger Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Wer keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des Gesetzgebers abwarten möchte, sollte dies der SVLFG kurzfristig mitteilen."
 
(Quelle: SVLFG)

 
Eine Altersrente - auch ohne Hofabgabenachweis - erhalten Sie jedoch nur mit einem formellen Rentenantrag. Für nähere Informationen und Beratung zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter-/innen.


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