Corona-Überbrückungshilfe III
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet. Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Durch die Vereinfachung und Schmälerung der Kriterien ist jetzt auch eine Antragsstellung für die unter der Krise leidendenden landwirtschaftlichen Betriebe möglich. Es ist derzeit davon auszugehen, dass Umsatzeinbußen von mehr als 30 % vor allem auf Schweine haltende Betriebe zutrifft. Die Corona-Beihilfenobergrenze für landwirtschaftliche Unternehmen ist von der Europäischen Kommission für 2021 von bislang 100.000 auf 225.000 EUR angehoben worden. Es handelt sich ausschließlich um eine Förderung der nachweislichen Fixkosten! Für die kommenden Monate Februar bis Juni ist eine Abschätzung
der Verluste vorzunehmen.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier:
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Antragsverfahren NICHT um ein Windhundverfahren handelt! Der RBV Kurhessen sowie die MGS Mandat Steuerberatungsgesellschaft raten daher von einer vorschnellen Antragsstellung ab! Eine erfolgreiche Antragsstellung wird, begründet durch die
Entwicklungszeit notwendiger Software, erst ab Mitte März fachlich vollständig möglich sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass zudem alle benötigten Buchführungsunterlagen entsprechend der Antragskriterien aufbereitet werden müssen, was mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist. Bitte
wenden Sie sich für die Antragsstellung und eine erste Einschätzung an Ihren Steuerberater! Zuviel gezahlte Mittel müssen rückerstattet werden.
Quellen:
- WebSite X5: http://www.websitex5.com