Bundesrat beschließt 17. AMG Novelle
Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring demnächst verpflichtend
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war.
Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
Zudem muss zusätzlich zur Anzahl der Behandlungstage nun auch das Anwendungs- oder Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden.
Der DBV hatte sich hierfür mehrfach eingesetzt. Für die Tierhalter im QS-Antibiotikamonitoring ergeben sich hierdurch keine Änderungen, da beide Vorgaben bereits von QS umgesetzt werden.
Ebenso haben Tierhalter nun die Möglichkeit, die Einhaltung tierärztlicher Behandlungsanweisungen (Tierhalter-Versicherung) auf elektronischem Weg zu melden. Das war bisher nur schriftlich möglich. Darüber hinaus sieht die Novelle vor, dass die Anwendung von Kombinationspräparaten nicht zu einer höheren betrieblichen Therapiehäufigkeit führt. Grundsätzlich kritisiert der DBV, dass die umfangreich durchgeführte Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle bis heute nicht dazu geführt hat, dass der Umgang mit Betrieben "größer Kennzahl 2" korrigiert wurde. Selbst wenn diese Betriebe wenig Antibiotika einsetzen, werden sie dauerhaft reglementiert und diskriminiert.