Bundesprogramm Stallumbau Antragsfrist verlängert
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und einen Tag später in Kraft getreten. In der Förderrichtlinie zum damit verbundenen Bundesprogramm "Stallumbau" war zunächst eine Antragsstellung bis 15. März 2021 vorgesehen, der Umbau sollte aber bis Ende 2021 bereits abgeschlossen sein. Dies führte bei dem überwiegenden Teil der von der Novellierung der TSchNVO betroffenen Ferkelerzeuger zu großem Unmut, da ein so zügiger Umbau kaum realisierbar ist.
Durch anhaltenden Druck der Verbände und des Berufsstandes lies Bundeslandwirtschaftsministerien Julia Klöckner am 17.03.2021 durch eine Pressemitteilung verkünden, dass die Antragsfrist bis zum 30. September 2021 verlängert wird und damit die Möglichkeit geschaffen werden soll, Vorhaben auch dann noch zu fördern, wenn diese erst 2022 abgeschlossen werden.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sauenhaltende Betriebe einen Förderantrag stellen:
- Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 € je Betrieb und Investitionsvorhaben
- Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes einhergehen
- Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein
- Förderfähig ist auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts
Weitere Informationen wie die Förderrichtiline finden SIe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung.