BGL informiert zur 75%-Förderung
BGL informiert zur 75 %-Förderung
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-
Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
1.1: Abluftreinigungsanlagen (bis zum 31. Dezember 2022 Umsetzung als nichtproduktive Investition nach Nr. 5.2.1 f)
3.1: Nachrüstung von Abdeckungen für die in Betrieb befindliche Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger (bis zum 31. Dezember 2022 Umsetzung als nichtproduktive Investition nach Nr. 5.2.1 f).
Für Fragen stehen Ihnen die Kollegen der BGL Baubetreuungsgesellschaft gerne zur Verfügung.
Bernd Vaupel
05681/7706-61
Ralf Körber
05681/7706-26