Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte verlängert

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Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte verlängert

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Saisonarbeit · Dienstag 06 Apr 2021
Tags: Saisonarbeit
Klöckner und Heil finden trotz Pandemie einen Kompromiss

In einer Pressemitteilung vom 31. März 2021 gab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jüngst bekannt, dass der Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte von vormals 70 Tagen (3 Monate) auf nun 102 Tage (4 Monate) ausgeweitet wird. So soll die Personalfluktuation auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig die Erntesaison in Deutschland aber trotz Pandemie gesichert werden.
Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bitte beachten Sie hier die neu eingeführte Meldepflicht.

Arbeitgeber haben bislang nicht in allen Fällen Kenntnis darüber, ob der kurzfristig Beschäftigte im jeweiligen Kalenderjahr bereits eine weitere kurzfristige Beschäftigung ausübt oder ausgeübt hat. In diesen Fällen kann ernicht hinreichend beurteilen, ob die Zeitgrenze von 102 Tagen eingehalten wird. Daher sollen Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatische Rückmeldung über Vorversicherungszeiträume erhalten. Dies schafft somit die notwendige Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Ausgabe des Landwirtschaftlichen Wochenblatts vom 01. April, Seite 40 f.

Die Änderung soll durch den Beschluss des Bundestags am 15. April 2021 erfolgen.


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