Anbau von Erbsen, Ackerbohnen, Sojabohnen, Lupinen auf ökologischen Vorrangflächen
Veröffentlicht von RBV in Agrarantrag · Freitag 31 Jul 2015
Tags: ökologische, Vorrangflächen, Leguminosen
Tags: ökologische, Vorrangflächen, Leguminosen
Laut EU-Vorschrift müssen die vorgenannten Leguminosen im Antragsjahr mindestens vom 15. Mai bis zum 15. August auf der Fläche stehen.
Bei geplanter Ernte vor dem vor dem 15. August darf die Ernte vor dem 15. August erfolgen, wenn der Betriebsinhaber die Ernte spätestens 3 Tage vor deren Beginn der Landesstelle anzeigt.
Wenn Sie die Leguminosen auf Ihren ökologischen Vorrangflächen vor dem 15. August ernten, sollten Sie deshalb unbedingt dies per Fax, Mail oder Brief beim „Landwirtschaftsamt" in Fritzlar / Hofgeismar schriftlich melden.