Agrarstrukturerhebung
Agrarstrukturerhebung 2016
Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden vom Hessischen Statistischen Landesamt angeschrieben mit der Aufforderung, eine statistische Agrarstrukturerhebung durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht gegenüber dem Hessischen Statistischen Landesamt, wenn Sie die im Anschreiben genannten Bedingungen erfüllen.
Gern sind wir Ihnen bei der Abgabe der Meldung behilflich. Vereinbaren Sie bitte hierzu telefonisch einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen. Wir haben eine Checkliste erarbeitet, mit der Sie die erforderlichen Angaben für den Termin schon einmal vorbereiten können.
Sie finden diese Checkliste hier zum Download....