Nachbau

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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STV Nachbausaatgut melden

Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 18/6/2021

Nachbau bei der STV melden

Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist
dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 23/4/2021

Nachbau bis 30.06.2017 melden

SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
RBV | 2/5/2017
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