Milchsonderbeihilfe

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Milchsonderbeihilfe zur Beibehaltung der Milchanlieferung

Vorbehaltlich des Beschlusses des Bundesrates vom 16.12.2016 können Milcherzeuger, die im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) an Erstankäufer, d.h. eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) angelieferte Menge nicht steigern, eine Beihilfe erhalten. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent (beziehungsweise 0,0036 Euro) pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.
RBV | 23/12/2016
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