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Gemeinsamer Antrag - Antragsfrist endet bald
Am 17. Mai endet die Antragsfrist für Ihren Gemeinsamen Antrag

Trotz starker Startschwierigkeiten der Online-Antragsstellung zum Gemeinsamen Antrag 2021, hält das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) an seinen Fristen zur Antragsstellung wie folgt fest:

  • Bis einschließlich 17.05.2021: Einreichung der Anträge innerhalb der Antragsfrist.
  • Nach dem 17.05.2021 ist die Einreichung von Anträgen weiterhin möglich, allerdings werden dann auf die später errechnete Beihilfe je Arbeitstag 1 % Kürzung berechnet – in 2021 können dadurch max. 22 % Kürzung entstehen.
  • Anträge die am 12.06.2021 oder später eingereicht werden, gelten als verfristet und werden insgesamt abgelehnt.
  • Vom 18.05.2021 bis einschließlich 31.05.2021 können für bereits eingereichte Anträge noch einzelne Schläge „nachgemeldet“ werden, ohne dass Kürzungen zu berechnen sind.
  • Vom 01.06.2021 bis einschließlich 11.06.2021 können für bereits eingereichte Anträge auch noch einzelne Schläge „nachgemeldet“ werden, auf diese einzelnen Schläge wird dann eine Kürzung von 1 % pro Arbeitstag berechnet – in 2021 können dadurch max. 8 % Kürzung auf die verspätet gemeldeten Schläge entstehen. Werden nach dem 11.06.2021 Parzellen nachgemeldet, sind diese verfristet und für sie wird keine Beihilfe gewährt.
  • Änderungsmitteilungen zur Nutzung von Schlägen (Nutzcodes) sind auch nach den bis hier aufgezählten Terminen möglich, sofern sich durch diese Änderung keine Auswirkung auf die Einhaltung von Verpflichtungen (z. B. Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greening etc.) ergeben. Solche Änderungen werden im Einzelfall bewertet.
Erklärvideos zum Gemeinsamen Antrag 2021

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises hat der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. vor wenigen Wochen einige Videos gedreht. Sie finden diese Vidios auf unserem

Alle Rechte an den Videos liegen beim Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

In Zusammenarbeit mit
und


Ich melde hiermit folgende Personen zur Veranstaltung Düngeverordnung am 22. November 2021 um 19:30 Uhr in der Berglandhalle Körle verbindlich an:


Sie können über dieses Formular bis zu 3 Personen anmelden. Beachten Sie bitte, dass nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Überbuchung erlauben wir uns Sie zu kontaktieren und Ihre Anmeldung zu stornieren.



















Zur Bestätigung Ihrer Anmeldung und für ggf. weitere Rückfragen bzw. Informationen benötigen wir Ihre Emailadresse:

(Beachten Sie bitte, dass nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Überbuchung erlauben wir uns Sie zu kontaktieren und Ihre Anmeldung zu stornieren.)


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