Agrardiesel
Service
Agrardieselentlastung
Vollumfängliche Online-Antragsstellung ab 2021 möglich
Bisher ist es möglich, die Agrardieselentlastung entweder in Papierform oder im Online-Verfahren zu beantragen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist nach Absenden des elektronischen Vordruckes zusätzlich der unterschriebene komprimierte Antrag postalisch dem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Dieses sogenannte „Hybridverfahren“ erfüllt die Voraussetzung des Online-Zugangsgesetzes nicht. Da Bund, Länder und Kommunen aber bis spätestens 31.12.2022 verpflichtet sind, dieses umzusetzen, wird das bisherige Onlineverfahren für die Agrardieselentlastung ab dem Entlastungsjahr 2020 (Beantragung ab 01.01.2021) durch die Möglichkeit der Antragsstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) ersetzt. Dieses Portal soll die vollständige Online-Abwicklung des Antragverfahrens erlauben und zudem die Möglichkeit für die Antragssteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen. Außerdem kann der Antragssteller über das neue Portal direkt mit der Zollverwaltung in Kontakt treten, um beispielsweise angeforderte Unterlagen nachzureichen.
Nach Rücksprache mit dem Zollamt empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der „vereinfachten Registrierung“. Wer von Ihnen ab 01.01.2021 die gesamte Agrardieselentlastung online abwickeln möchte, muss laut Schreiben vom Hauptzollamt Dresden bis zum 10. Dezember 2020 eine gültige E-Mail-Adresse mit der dazugehörigen Agrardieselnummer dem jeweils für Sie zuständigen Hauptzollamt per E-Mail zusenden.
Für das Hauptzollamt in Dresden gilt folgende E-Mail-Adresse:
Am 4. Januar 2021 werden Sie schließlich per E-Mail einen Link erhalten, über den Sie sich im BuG-Portal vereinfacht registrieren können.
Wichtig: Sie können pro E-Mail-Adresse nur eine Agrardieselnummer verwenden! Sollten Sie über mehrere Agrardieselnummern verfügen, müssen Sie für jede einzelne Agrardieselnummer eine eigene E-Mail-Adresse nutzen.
HINWEIS:
Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren steht Ihnen alternativ noch die Möglichkeit offen, Ihren Antrag auf Agrardieselentlastung in Papierform bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren steht Ihnen alternativ noch die Möglichkeit offen, Ihren Antrag auf Agrardieselentlastung in Papierform bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Nachtrag: ACHTUNG! Änderung ab 2021
Im November 2020 wurden
Antragssteller aufgefordert, sich mittels Email-Adresse für das neue
Antragsverfahren zu registrieren. Dieses gilt ab dem 04. Januar 2021. Entgegen
diesem Schreiben des Zollamtes Dresden ist nun doch zusätzlich die Registrierung
mittels ELSTER-Zertifikat oder einem elektronischen Personalausweis möglich.
Das
Zollamt rät aufgrund erneuter Umstrukturierung des Verfahrens im Laufe des
Jahres daher, die Anträge zunächst in der alten Papierform zu stellen und die
Unterlagen postalisch zuzusenden. Wir empfehlen Ihnen die Übersendung per
Einschreiben oder Einwurfeinschreiben. Sie können den Antrag auch per E-Mail an
das Zollamt senden. Da die Übertragung per E-Mail nicht absolut sicher ist,
sollten Sie aber zusätzlich auch den Postweg wählen.
Das Hybridverfahren mit Online-Antrag und Ausdruck steht nicht mehr zur Verfügung!
Informationen und Antragsformulare finden Sie auch unter
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
Das Hybridverfahren mit Online-Antrag und Ausdruck steht nicht mehr zur Verfügung!
Informationen und Antragsformulare finden Sie auch unter
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
Die Antragsformulare können Sie auch unter den folgenden Links herunterladen:
Voraussetzung für den Vereinfachten Antrag:
Zuständige Abgabestelle für unsere Region ist
HZA Dresden
Schützenhöhe 24/26
01099 Dresden
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.