Agrardiesel
Service
Agrardieselentlastung
Entlastungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihren Antrag auf Dieselrückvergütung mittels Online-Registrierung oder in Papierform zu stellen!
Zuständige Abgabestelle für die Mitglieder unseres Verbandsgebietes ist
HZA Dresden
Hugo-Junkers-Ring 1
01109 Dresden
Abgabefrist für den Agrardieselantrag ist weiterhin der 30. September eines Jahres, also 30.09.2022 für das Verbrauchsjahr 2021.
Die Online-Antragstellung erfolgt im Bürger- und Geschäftskundenportal (BUG). Dieses Portal soll die vollständige Online-Abwicklung des Antragverfahrens erlauben und zudem die Möglichkeit für die Antragssteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen. Außerdem kann der Antragssteller über das neue Portal direkt mit der Zollverwaltung in Kontakt treten, um beispielsweise angeforderte Unterlagen nachzureichen. Für die Registrierung im Portal benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Sie können pro E-Mail-Adresse nur eine Agrardieselnummer verwenden! Sollten Sie über mehrere Agrardieselnummern verfügen, müssen Sie für jede einzelne Agrardieselnummer eine eigene E-Mail-Adresse nutzen.
Für die Online-Antragsstellung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BUG) benötigen Entlastungsberechtigte weiterhin ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation. Ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein neuer Personalausweis können hierbei nicht eingesetzt werden.
Registrieren Sie sich bei "Mein ELSTER" (unter www.elster.de > "Benutzerkonto erstellen"), um ein ELSTER-Zertifikat ausgestellt zu bekommen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie ein Zertifikat für eine Organisation benötigen, welches auf Basis Ihrer Betriebs-Steuernummer erstellt worden ist.
Mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat, welches Sie über die ELSTER-Registrierungsfunktion "für mich" erstellt haben, ist es Ihnen nicht möglich, ein Geschäftskundenkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal zu erstellen.
Aufgrund erheblicher Schwierigkeiten bei der Beantragung des ELSTER-Zertifikates raten wir Ihnen, die Anträge zunächst in der alten Papierform zu stellen und die Unterlagen dem Zollamt postalisch zuzusenden. Wir empfehlen Ihnen die Übersendung per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben. Sie können den Antrag auch per E-Mail an das Zollamt senden. Da die Übertragung per E-Mail nicht absolut sicher ist, sollten Sie aber zusätzlich auch den Postweg wählen.
Informationen und Antragsformulare finden Sie unter
Die Antragsformulare können Sie auch unter den folgenden Links herunterladen: