MGS Mandat
Service > Mitgliederbereich > Rundschreiben > 2022 Rundschreiben
MGS Mandat Steuerberatungs GmbH
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
Nach dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 ist der Gesetzgeber verpflichtet, den Durchschnittsatzes nach § 24 UStG jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Aufgrund des o. g. Gesetzes wurde der Durchschnittssatz für das Jahr 2022 bekanntermaßen von ursprünglich 10,7 % auf 9,5 % gesenkt.
Ab dem 01.01.2023 wurde ein Durchschnittssatz in Höhe von 9 % festgesetzt.
*
Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022
- Anhebung des Grundfreibetrags für Ledige auf 10.348,- € und für zusammenveranlagte Eheleute auf 20.696,- €.
- Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags auf 1.200,- €.
- Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,35 € (2021) bzw. 0,38 € (2022–2026).
*
Geringere Verzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen
- Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit 2019 von 6,0 % auf 1,8 % pro Jahr bzw. 0,15 % im Monat gesunken.
*
Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000,- € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Es handelt sich hierbei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Arbeitgeber können die Prämie in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuerfrei zahlen.
Diese Regelung gilt auch für Mini-Jobber. Die Prämie kann für jedes bestehende Arbeitsverhältnis unabhängig voneinander ausgezahlt werden.
*
Jahressteuergesetz (JStG) 2022
- Home Office: Pauschale von 5,- €/Tag, höchstens 1.000,- €/Jahr.
- Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude auf 3 %; Fertigstellung (nicht Anschaffung!) nach dem 30.06.2023.
- Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000,- € bzw. 2.000,- €.
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200,- €.
Photovoltaikanlagen
Ertragssteuer:
- Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 01.01.2023 alle PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 KWp für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für Mehrfamilienhäuser bis 15 KWp je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis max. 100 KWp Leistung pro Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer befreit.
- Maßgeblich: installierte Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister.
- Im Bereich des Betriebsvermögen ist keine Gewinnermittlung erforderlich.
*
Mindestlohn
- Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns bereits verabschiedet.
- Anhebung auf 12,- € für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis mind. 31.12.2023.
- Mini-Job-Grenze erhöht sich ab 01.10.2022 auf mtl. 520,- € (bisher 450,- €).
*
Grundsteuerreform
- Abgabe der Steuererklärung ab 01.07.2022 möglich.
- Ende der Abgabefrist verlängert bis 31.01.2023.
- Seit dem 01.05.2022 haben wir unser Team bei Fragen zur Grundsteuerreform durch Rechtsanwalt Marek Illian erweitert.
*
Ansprechpartner:
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die vorgenannten Themen!
Jürgen Schweinebraden Tel. 05681/7706-32
Walter Lange Tel. 05681/7706-31
Frank Austermühle Tel. 05671/77989-30
Bei Fragen zu Ihrer Grundsteuererklärung:
RA Marek Illian Tel. 05681/7706-78
Eine Liste der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter finden Sie hier...