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Betreuungsgesellschaft für landwirtschaftliches Bauwesen mbH

Stallbauförderung

Die Stallbauförderung beträgt unverändert bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten. Die Förderung ist auf einen Zuschuss von 400.000 € begrenzt. Ab 2023 wird es eine neue Förderrichtlinie geben. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit noch unbekannt.
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Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) des Bundes für die Landwirtschaft bis 2024 in Höhe von 1 Milliarde € („Bauernmilliarde“)

Seit dem 11.01.2021 werden im Rahmen des IuZ besonders klima- und umweltbezogene Bewirtschaftungsweisen gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Investition in Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, sowie die Investition in separate Güllelagerkapazitäten. Der Zuschuss in diesem Programm beträgt ebenfalls 40 %. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
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Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls

Mit diesem Bundesprogramm fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Stallum- und Stallersatzbauten zur Gewährleistung des Tierwohls. Damit sollen die Vorgaben der siebten Verordnung zur Änderung der TierSchNutztV kurzfristig umgesetzt werden.

Die Ausgestaltung des Förderprogramms liegt derzeit noch beim BLE. Wir verweisen außerdem auf den entsprechenden Artikel im Landwirtschaftlichen Wochenblatt/Hessenbauer Ausgabe-Nr.: 43 vom 17.11.2022
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Ansprechpartner:
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die vorgenannten Themen!
Bernd Vaupel Tel. 05681/7706-61
Ralf Körber     Tel. 05681/7706-26
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