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Service > Mitgliederbereich > Rundschreiben > 2022 Rundschreiben
Auszahlung der Flächenprämie 2022

Nach Mitteilung der Fachbereiche 83 der Landkreisverwaltungen ist mit der Auszahlung der Betriebsprämie (Gemeinsamen Antrag 2022) in der Woche vor Heiligabend zu rechnen.
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EU-Kommissionsvorschlag:
Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in sensiblen Gebieten

Nach umfänglichen Gesetzesänderungen zum Pflanzenschutz durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr („Aktionsprogramm Insektenschutz“) stellte die EU-Kommission Ende Juni ihren Verordnungsvorschlag „Sustainable Use Regulation“ (SUR; Strategie zur Nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) vor. Neben einer generellen Halbierung des Einsatzes von PSM, strebt die Brüsseler Behörde ein Komplettverbot in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie z. B. Vogelschutz-/FFH-/Naturschutzgebiete, Natur-/Nationalparke, Biosphärenreservate, an. In Hessen wären rd. 20 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Verbandsgebiet rd. 8.000 ha Ackerland, betroffen. Eine Ausweitung der Gebietskulisse um weitere sensible Bereiche, wie bspw. Trinkwasserschutzgebiete, wird derzeit politisch diskutiert.

Ein gänzliches Verbot von PSM, die bei bedarfsgerechtem Einsatz unabdingbar für den Ackerbau nach guter fachlicher Praxis sind, kommt nach Einschätzung des Berufsstandes einem Berufsverbot gleich! Mit dieser Botschaft haben sich der RBV Kurhessen sowie der Verband der Zuckerrübenanbauer bereits Ende Juli an Abgeordnete des Bundes und der EU gewandt und auf die massiven Folgen des EU-Gesetzesvorschlages für die regionalen ldw. Betriebe hingewiesen. Neben zahlreichen weiteren medienwirksamen Aktionen, sowohl auf Landes- als auch Bundesebene, nutzten der DBV, der HBV sowie sämtliche Kreis- und Regionalverbände die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegenüber der EU. Gleichzeitig folgten zahlreiche Mitglieder dem Aufruf des Berufsstandes, sich am offiziellen EU-Konsultationsverfahren bis Mitte September zu beteiligen und ihre betriebsindividuelle Betroffenheit darzulegen.
Nach massiver Kritik an der neuen Nachhaltigkeitsstrategie lenkte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16.09.2022 ein, indem er sich für eine sachgerechte Überarbeitung des Verordnungsvorschlages aussprach. Die Überarbeitung der Begriffsbestimmung „sensible Gebiete“ sowie die Ausarbeitung von Ausnahmetatbeständen für PSM-Anwendungen sollen dabei durch die Bundesregierung geprüft werden.
Die Verbände fordern weiterhin eine verhältnismäßige Abwägung zwischen Zielen des Naturschutzes und dem Erhalt existenzfähiger ldw. Betriebe zur Gewährleistung der regionalen Ernährungssicherheit. Statt Pauschalverboten muss auf bewährte Kooperationsprinzipen gesetzt werden. Hierfür ist eine Rücknahme des gegenwärtigen Verordnungsvorschlages, mindestens jedoch die Reduzierung der Plangebiete auf Kernzonen, wie z. B. Naturschutzgebiete, erforderlich.
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Aktueller Stand Gemeinsame Agrarpolitik (GAP 2023)

Aufgrund der Komplexität und der gegenwärtig herrschenden Rechtsunsicherheit werden wir das Thema der Gemeinsamen Agrarpolitik in diesem Rundschreiben nicht genauer thematisieren. Wir weisen an dieser Stelle auf die regelmäßigen Online-Formate des Hessischen Bauernverbandes (HBV) hin. Zu gegebener Zeit wird der RBV Kurhessen gemeinsam mit den Fachbereichen Landwirtschaft des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel Informationsveranstaltungen anbieten. Zu einzelbetrieblichen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Die ausführliche Präsentation des HBV zum Thema „GAP 2023“ finden Sie hier zum Download. Bitte beachten Sie, dass die dort getroffenen Aussagen dem jeweiligen Diskussionsstand und Verfahrensstand entsprechen und unter Vorbehalt stehen.
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Wasserschutzgebiet Haarhausen

Mit der geplanten Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Haarhausen sind 5.500 ha ldw. Nutzfläche von erheblichen Bewirtschaftungseinschränkungen betroffen. Nach Vorlage des Verordnungsentwurfes in 09/2021 hat unser Verband im Rahmen der Anhörung umfangreiche Bedenken schriftlich vorgetragen und zahlreiche betroffene Mitglieder bei ihren betrieblichen Stellungnahmen unterstützt. Die potentielle Wasserschutzgebietsverordnung enthält Regelungen zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Möglichkeit, Ver- und Gebote an regionale oder betriebliche Besonderheiten anzupassen. Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung fand am 03.03.2022 statt. Weitere vier Arbeitskreissitzungen folgten, letztmalig am 01.12.2022, jeweils auf Einladung der beauftragten Ingenieurbüros und mit Beteiligung von Vertretern des Gruppenwasserwerks, des Regierungspräsidiums, des LLH, des Fachbereiches 83 und der Landwirtschaft. Die Verhandlungen des Arbeitskreises über einen Kooperationsvertrag werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen. Die zahlreichen betrieblichen Einwendungen gegen den Verordnungsentwurf haben eine umfangreiche Überprüfung der Gebietsabgrenzungen ausgelöst. Die im Verfahrensablauf vorgesehen Erörterung der Einwendungen wird daher erst im kommenden Jahr stattfinden. Nach Informationen des Regierunspräsidium Kassel ist mit einem Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung voraussichtlich frühstens ab Mitte des nächsten Jahres zu rechnen.
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