Direkt zum Seiteninhalt

Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Menü überspringen
Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Menü überspringen
Für Mitglieder im Bauernverband wurden von der Firma Kärcher wieder interessante Angebote mit exklusiven Konditionen ausgearbeitet.
Sie können diverse Hochdruckreiniger und Nass-/Trockensauger sowie verschiedenes Zubehör zu vergünstigten Preisen beziehen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per Mail... , wir senden Ihnen gern den aktuellen Angebotsflyer.

Zwischenfruchtanbau (ÖVF)

Kategorie Agrarantrag Autor RBV Datum 05 Aug 2016
Zwischenfruchtanbau (ÖVF) seit dem 16.07 möglich
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen


Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen

Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
Gesetzliche Anforderungen über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern beachten

Vor dem Hintergrund von vermehrten Kontrollen durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei, verweisen wir nachfolgend auf die Inhalte und Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV, kurz Verbringungsverordnung):

Seit dem 01.09.2010 regelt die WDüngV das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern im Ausland. Neben weiteren Ausnahmetatbeständen fallen sämtliche Betriebe, welche pro Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdüngern abgeben, befördern oder übernehmen, unter die Pflichten der Verbringungsverordnung.

Wegebauförderung

Kategorie Förderungen Autor RBV Datum 05 Aug 2016

135. Pferdemarkt in Fritzlar

Kategorie Veranstaltungen Autor RBV Datum 14 Jul 2016

DBV Präsidium verabschiedet Aktionsplan

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 07 Jul 2016
Zurück zum Seiteninhalt