Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen
Nicht vergessen(!)
Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen dem RP Kassel bis zum 31. März melden
Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern/Staaten im Jahr 2020 aufgenommen haben, müssen eine entsprechende Meldung bis zum 31. März beim RP Kassel machen. Diese Meldung ist sowohl per E-Mail, Fax oder per Post möglich.
Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen dem RP Kassel bis zum 31. März melden
Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern/Staaten im Jahr 2020 aufgenommen haben, müssen eine entsprechende Meldung bis zum 31. März beim RP Kassel machen. Diese Meldung ist sowohl per E-Mail, Fax oder per Post möglich.
RBV | 5/2/2021