Überbrückungshilfe

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Corona-Überbrückungshilfe III

Corona-Überbrückungshilfe III
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis
zum 31.08.2021 gestellt werden.
RBV | 19 Feb 2021
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