Stichtag 30 April: Betriebe ohne QS-Therapie-Index verlieren QS-Lieferberechtigung

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Stichtag 30 April: Betriebe ohne QS-Therapie-Index verlieren QS-Lieferberechtigung

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Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 28 Apr 2017
Tags: Antibiotika

Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der  QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine  haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das  QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der  QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen  zur Sperre bei QS.

Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal  entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die  sog. Null-Meldung (keine Antibiotikabehandlung) vorliegt. Die Nullmeldung  muss dann erfolgen, wenn keine Antibiotika abgegeben wurden. Diese Daten sind  vom Betrieb oder Tierarzt bis spätestens 30. April 2017 für die Behandlungszeit  vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen. Eine  Hilfestellung finden Sie unter www.vetproof.de/qualitype/qs-informationen.

Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System  teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.

Quelle: HBV


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