Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

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Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · 2 Juli 2019
Tags: SchweinehaltungKupierverzichtAktionsplan
Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht:
Erlass des Hess. Ministeriums veröffentlicht, Informationsveranstaltungen des Hess. Ministeriums
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.

Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.

Als Vorarbeit ist eine Statuserhebung sowie eine Risikoanalyse im jeweiligen Betrieb durchzuführen und zu dokumentieren. Weitere Details zum Aktionsplan können dem entsprechenden Erlass des HMUKLV vom 28. Juni 2019 unter entnommen werden. https://umwelt.hessen.de/kupierverzicht

Weitere Informationen zum Aktionsplan Kupierverzicht finden Sie auf nachfolgenden Homepages:


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