Milchverringerungsbeihilfe

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Milchverringerungsbeihilfe

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 23 Dez 2016
Tags: Milchverringerungsbeihilfe

Auszahlungsantragfrist endet am 14.02.2017

Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der  1. Antragsphase (Antragsfrist  21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben,  erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden  Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich  nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017  eingereicht werden und  müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist)  gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen  vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate  Okt. bis Dez. 2016  oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der  Rohmilch beizulegen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen  sowie unsere Ansprechpartner in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.

Zuständige Stellen:

Kreisausschuss des  Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560  Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing  Landkreis  Kassel

Landkreis Kassel
Fachbereich Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5
34369  Hofgeismar
Ansprechpartner: Frau Müller, Herr Wiegartz


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