Genehmigungsverfahren für überbreite Maschinen

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Genehmigungsverfahren für überbreite Maschinen

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Allgemein · Donnerstag 06 Apr 2023
Tags: Überbreite
Genehmigungsverfahren für überbreite Maschinen
Änderung der Zuständigkeit zu Hessen Mobil

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.

Hierbei gelten u. a. folgende Abmessungen und Gewichte gemäß StVZO (nur Auszug):
Zuggesamtlänge selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anhänger: 18,00 m
Breite von lof Zugmaschinen/ Sonderfahrzeugen mit lof-Anbaugeräten: 3,00 m

Entspricht die selbstfahrende Arbeitsmaschine in einem oder mehreren Punkten nicht den Vorschriften der StVZO, bedarf der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr einer:
1.Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel,
Tel.: 0561 106-3331, Herr Krüger, E-Mail: meik.krueger@rpks.hessen.de
2.Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO
zuständig: bisher Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung;
ab 01.03.2023 HessenMobil

Mit Änderung der Zuständigkeit für die Erlaubnis nach § 29 StVO ist ab diesem Jahr  die online-Antragsstellung  über das Online-Portal VEMAGS verpflichtend. VEMAGS® ist das bundeseinheitliche System zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller Bundesländer und des Bundes. Für die Registrierung im Portal benötigen Sie eine E-Mail Adresse. Bei der Beantragung im VEMAGS-Portal sind neben der Angabe der  jeweiligen Landkreise, in denen die überbreiten Fahrzeuge zum Einsatz kommen, zudem sämtliche Gemeindestraßen, die passiert werden,  anzugeben.

Die Höhe der Antragskosten richtet sich nach der Menge der beantragten Landkreise und Gemeindestraßen. Aufgrund der sich geänderten Antragsmodalitäten ist mit höheren Verwaltungsgebühren zu rechnen. Demgegenüber wurde die Gültigkeit der Erlaubnis von 5 auf 3 Jahre verringert.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des neuen Antragprozedere derzeit zu  längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir empfehlen daher die frühzeitige Beantragung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
mobil.hessen.de/erlaubnis-und-genehmigungsbehoerde-gst.

Für Rückfragen stehen Ihnen zudem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.


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