Betriebsleiterwechsel - Das ist zu beachten
Veröffentlicht von RBV in Allgemein · Freitag 01 Aug 2025 · 3:00
Tags: Betriebsgründung, Betriebsleiterwechsel, Wirtschaftsjahr
Tags: Betriebsgründung, Betriebsleiterwechsel, Wirtschaftsjahr
Betriebsleiterwechsel mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2025/2026
Das ist jetzt zu beachten
Der Beginn des neuen Wirtschaftsjahres geht ggf. für viele Betriebe mit einer Betriebsneugründung/-übergabe oder -erweiterung (z.B. GbR-Gründung) einher. Dann gilt es, eine Reihe von gesetzlichen und sonstigen Anforderungen zu beachten.
Anmeldung beim zuständigen Fachbereich des Landkreises
Um Fördermittel im Sinne der Europäischen Agrarförderung zu erhalten, ist es notwendig, den Betrieb beim zuständigen Landwirtschaftsamt Ihres Landkreises zu registrieren.
- Zuteilung einer Betriebsnummer (BNR, nur bei Neugründung)
- Zuteilung einer Personenident (PI, für alle relevant)
- Nachweis mittels Bankbestätigung über ein Betriebskonto
- u. U. gegenseitige Einverständniserklärung bei Gründung mit mehreren Gesellschaftern
Insbesondere bei der Umfirmierung bzw. Neugründung einer Gesellschaft (GbR) empfehlen wir, auf die Regelungen zur Junglandwirteförderung bei der Vertragsgestaltung zu achten. Der Status des Junglandwirts wird u. a. durch folgende Vorgänge begründet:
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft oder ein Studienabschluss im Bereich der Agrarwirtschaft oder
- die erfolgreiche Teilnahme an von den zuständigen Stellen der Länder anerkannten Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs in einem Umfang von mindestens 300 Stunden oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben
- aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einer vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
- als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger im Rahmen einer Krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder
- als Gesellschafterin oder Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
Es muss mindestens eine dieser Ausbildungs- und Berufsqualifikation nachgewiesen werden. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich gerne an den jeweiligen Fachbereich Ihres Landkreises.
An-/ Ummeldung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Um einen lückenlosen Übergang des Versicherungsschutzes bei Änderungen des Betriebsleiters sicherzustellen, empfehlen wir, die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags gegenüber der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Sinne der landwirtschaftlichen Unfallversicherung form- und fristgerecht durchzuführen . Für die Anmeldung müssen Sie der SVLFG folgendes mitteilen:
- Art und den Gegenstand des Unternehmens
- Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
- Unternehmenssitz
Die Anmeldung/Änderungsanzeige bei Veränderung im Tierbestand oder der bewirtschafteten Fläche können online oder mittels Formular getätigt werden.
Landwirtschaftliche Krankenkasse/Alterskasse/Pflegekasse
Mit der Anmeldung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erfolgt von dort gewöhnlich automatisch eine Weitermeldung zur Landwirtschaftlichen Kranken-, Alters- sowie Pflegekasse.
Einkommens- und Umsatzbesteuerung
Im Zuge einer Neugründung bzw. Übergabe eines landw. Unternehmens empfiehlt es sich in jedem Fall, den Prozess durch eine Steuerkanzlei begleiten zu lassen.
Meldung von Tierbestand bei TSK, HVL und Veterinäramt
Nach dem Tierseuchengesetz müssen Tierhaltende ihre Tiere bei der hessischen
Tierseuchenkasse anmelden. Die Erst- sowie die jährlichen Stichtagsmeldungen können online getätigt werden.
Tierhalter müssen außerdem das Formular zur Zuteilung einer Registriernummer beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) ausfüllen. In diesem Zuge empfiehlt es sich außerdem, die Tierhaltung beim jeweiligen Veterinäramt des Landkreises anzugeben.
Betriebliche Versicherungen
Bitte achten Sie bei einem Betriebsleiterwechsel darauf, die bestehenden Betriebsversicherungen ebenso auf den neuen Betriebsleiter anzupassen.
Für Fragen und Hilfestellung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen Homberg und Hofgeismar wie gewohnt zur Verfügung.
In der Broschüre „Hinweise zur Betriebsgründung“ des LLH Hessen finden Sie zudem viele wichtige Informationen zu Sozialversicherung, Steuern, Buchführungspflicht, Förderungen und Produktionsverfahren. Sie finden diese Broschüre hier: Fachinformation Ökonomie und Markt - Hinweis zur landwirtschaftlichen Betriebsgründung des LLH.
