Aktionsprogramm Insektenschutz im Bundeskabinett verabschiedet
Freitag 12 Feb 2021
Verbände halten den Druck weiter hoch
Begleitet von lauten Protesten wurde am vergangenen Mittwoch das Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedet. Pünktlich vor Ablauf der Legislaturperiode sorgte Bundesumweltministerin Schulze für eine zügige Bearbeitung.
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass Vogelschutzgebiete nicht von einer Neuregelung des Insektenschutzgesetzes oder der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aus Bundesebene betroffen sind! Damit fällt ein großer Teil der Natura2000-Gebiete im Verbandsgebiet aus der Gebietskulisse. Für die von der Regelung betroffenen FFH-Gebiete (insgesamt ca. 7.100 ha im Schwalm-Eder-Kreis und 10.887 ha im Landkreis Kassel) bedeutet die Novellierung allerdings ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden zunächst nur auf Grünland. Wie etwaige Ausnahmeregelungen gestaltet werden, ist bis dato nicht bekannt. Es wurden keine neuen Gebiete ausgewiesen.
Im Bereich Ackerbau in FFH-Gebieten setzt man vor allem auf einen kooperativen Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft. So sollen freiwillige Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, um eine Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis zum 30.06.2024 zu erreichen. Nach dieser Übergangsfrist von drei Jahren erfolgt eine Neubewertung der Situation. Gewässerrandstreifen bleiben weiterhin unter der Regelung der Länder. Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Vorgaben konkret durch die Länderöffnungsklausel in Hessen zu erwarten sind. Der Deutsche Bauernverband mit seinen angeschlossenen Landes- und Kreisverbänden setzt weiterhin auf den kooperativen Insektenschutz und arbeitet mit Nachdruck daran, dass auch bei den folgenden Bundesrats- und Bundestagssitzungen keine weiteren Verbote beschlossen werden, sondern der Weg gemeinsam mit den Landwirten gesucht wird.
Quellen:
- WebSite X5: http://www.websitex5.com